Das Ende der Wein-Info Seiten auf opus-est-vinum.de    

english translation

Diese Domain befindet sich hinter "Gitter" und wird aus Vorsicht, nicht für harmlose Wein-Informations-Seiten benutzt!

Auch unter der Adresse opus-est-vinum.de wurden früher Informations-Seiten über Wein geführt.

Die Seiten wurden als Hobby von großen Weinliebhabern betrieben, wobei keine kommerziellen Ziele verfolgt, sondern nur allgemein über Wein informiert wurde.

Die Inhaberin der harmlosen "Weinseiten" wurde abgemahnt und mit einer einstweiligen Verfügung gezwungen die Seiten zu löschen und den Domainnamen an den Kläger zu übergeben. Der Beklagten entstanden dabei erhebliche Kosten mit einem finanzieller Gesamtschaden von ca. 12.800,00 EUR!

Der kalifornische Weinerzeuger "Opus One" (Robert Mondavi vineries) hat sie wegen Markenschutzverletzung angeklagt, da in "opus-est-vinum.de" das Wort "Opus" enthalten ist, das von der Firma für "Weinerzeugnisse" markenrechtlich geschützt ist.

Als Begründung wurde genannt, dass es zu einer Verwechslung kommen kann und dadurch das weltweit sehr große Ansehen von "Opus one" durch die Seiten von opus-est-vinum.de geschädigt wird!

Dabei interessierte es den Kläger überhaupt nicht, dass die Betreiber von opus-est-vinum.de:

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keine Hersteller oder Verkäufer von Wein sind

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auf den Internetseiten nicht einmal Wein zum Kauf angeboten haben

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lediglich allgemeine Informationen für Weinfreunde gaben

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sich nur mit Weinen beschäftigen, die für den Verbraucher zwischen ca. 5 EUR und als absolutes Maximum ca. 50 EUR kosteten (der Wein "Opus one" kostet über 150 EUR)

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dass die Wörter "Opus one" und "opus est vinum" eine ganz unterschiedliche Bedeutung haben. Die Kombination "Opus one" ist eine künstliche Wortkombination. "opus est vinum" dagegen eine allgemein bekannte lateinische Aussage (man braucht Wein)

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dass, auch ohne die Bedeutung von "opus est vinum" zu kennen, man es rein optisch, mit der Wortkombination "Opus one", nicht verwechseln kann

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der Kundenkreis von "Opus one", der wohl gut situiert, gebildet und so als "mündig" zu bezeichnen ist, trotzdem nicht in der Lage sein soll die beiden Internetseiten zu unterscheiden. Wobei der "Opus one" Internetauftritt aus 3 Seiten besteht und der von "opus est vinum" aus ca. 500 Seiten bestand, wobei es auch ganz offensichtlich war, dass die Seiten reine Informationsseiten waren und nichts mit dem Wein "Opus one" oder mit der Firma "Rober Mondavi vineries" zu tun hatten.

Wahrscheinlich hat man Gefallen an dem sehr guten Namen gefunden und hat es sich erspart zu versuchen diesen käuflich zu erwerben. Praktischerweise hat man durch die Abmahnung auch noch ein gutes Geschäft gemacht und kann den Namen, wie meiner Meinung nach von vornherein beabsichtigt, selbst nutzen. 

Die ursprüngliche Inhaberin von opus-est-vinum.de hatte überhaupt keine Chance sich zu wehren, da der Streitwert vom Kläger derart überzogen hoch angesetzt wurde, dass sie nicht in der Lage war die finanziellen Mittel für eine gerichtliche Auseinandersetzung aufzubringen.

Und was zeigt es wieder einmal? - "Geld regiert die Welt. Und wer Geld hat, der hat auch die Macht sich das zu nehmen was er will!